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Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung

1.7.1.2 Warnvorrichtungen

Änderungen

Hier findet sich ein aktualisierter Rechtsverweis:

- "die spezifische Richtlinie der Gemeinschaft über Farben und Sicherheitssignale" wird ersetzt durch "besondere Unionsrechtsakte über Farben und Sicherheitssignale"

Vorschlag für Maßnahmen

- Verifizieren Sie, dass die Warnvorrichtungen weiterhin die geltenden Anforderungen an Farben und Sicherheitssignale erfüllen

- Stellen Sie sicher, dass Verweise in:
- der technischen Dokumentation
- der Betriebsanleitung
- den internen Anforderungsspezifikationen auf „spezifische Unionsrechtsakte“ aktualisiert sind

- Prüfen Sie, dass kein veralteter Verweis auf „Gemeinschafts-Sonderrichtlinien“ mehr enthalten ist

Rechtstext der Maschinenrichtlinie

1.7.1.2 Warnvorrichtungen
Wenn durch eine Fehlfunktion einer unbeaufsichtigt arbeitenden Maschine die Gesundheit oder Sicherheit von Personen gefährdet werden kann, muss die Maschine so ausgerüstet sein, dass sie als Warnung ein geeignetes akustisches oder optisches Signal abgibt.
Ist eine Maschine mit Warnvorrichtungen ausgerüstet, so müssen diese eindeutig und leicht verständlich sein. Der Bediener muss jederzeit die Möglichkeit haben, zu überprüfen, dass die Warnsignale funktionieren.
Die Anforderungen der einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinie über Farben und Sicherheitszeichen sind zu erfüllen.

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Rechtstext der Maschinenverordnung

1.7.1.2 Warneinrichtungen

Wenn die Gesundheit und Sicherheit von Personen durch eine Funktionsstörung einer Maschine oder eines zugehörigen Produkts, das ohne Aufsicht arbeitet, gefährdet werden kann, muss die Maschine oder das zugehörige Produkt so ausgerüstet sein, dass es ein geeignetes akustisches oder optisches Warnsignal abgibt.
Ist eine Maschine oder ein zugehöriges Produkt mit Warneinrichtungen ausgerüstet, so müssen diese eindeutig und leicht verständlich sein. Der Bediener muss jederzeit die Möglichkeit haben, zu überprüfen, dass die Warneinrichtungen ordnungsgemäß funktionieren.
Die Anforderungen der einschlägigen Rechtsakte der Union über Farben und Sicherheitssignale sind einzuhalten.

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