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Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung

1.3.9 Risiko unkontrollierter Bewegungen

Rechtstext der Maschinenrichtlinie

1.3.9 Risiko unkontrollierter Bewegungen
Wenn ein Teil einer Maschine zum Stillstand gebracht worden ist, müssen alle Bewegungen aus der Stillstandsposition, die aus anderen Gründen als der Betätigung der Steuerelemente entstehen, verhindert werden oder von solcher Art sein, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen.

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Rechtstext der Maschinenverordnung

1.3.9 Risiko unkontrollierter Bewegungen
Wenn ein Teil einer Maschine zum Stillstand gebracht worden ist, müssen alle Bewegungen aus der Stillstandsposition, die aus anderen Gründen als der Betätigung der Steuerelemente entstehen, verhindert werden oder von solcher Art sein, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen.

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