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Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung

1.3.4 Risiken im Zusammenhang mit Flächen, Kanten oder Winkeln

Rechtstext der Maschinenrichtlinie

1.3.4 Risiken im Zusammenhang mit Oberflächen, Kanten oder Winkeln
Soweit dies unter Berücksichtigung der Funktion möglich ist, müssen die zugänglichen Teile der Maschine frei von scharfen Kanten, spitzen Winkeln und unebenen Oberflächen sein, die Verletzungen verursachen können.

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Rechtstext der Maschinenverordnung

1.3.4 Risiken im Zusammenhang mit Oberflächen, Kanten oder Winkeln
Soweit dies unter Berücksichtigung der Funktion möglich ist, müssen die zugänglichen Teile der Maschine oder eines zugehörigen Produkts frei von scharfen Kanten, scharfen Winkeln und unebenen Oberflächen sein, die Verletzungen verursachen können.

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