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Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung

1.5.5 Extreme Temperaturen

Rechtstext der Maschinenrichtlinie

1.5.5 Extreme Temperaturen
Maßnahmen sind zu treffen, um jedes Verletzungsrisiko infolge des Kontakts mit oder der Nähe zu Maschinenteilen oder Materialien mit hoher oder sehr niedriger Temperatur auszuschließen.
Es sind außerdem die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Risiko des Herausschleuderns von sehr heißem oder sehr kaltem Material zu vermeiden oder dagegen zu schützen.

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Rechtstext der Maschinenverordnung

1.5.5 Extreme Temperaturen
Es sind Maßnahmen zu treffen, um jedes Verletzungsrisiko infolge des Kontakts mit oder der Nähe zu Teilen einer Maschine oder eines zugehörigen Produkts oder Materials mit hoher oder sehr niedriger Temperatur zu beseitigen.
Es sind außerdem die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Risiko des Ausstoßes von heißem oder sehr kaltem Material zu vermeiden oder davor zu schützen.

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