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Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung

1.4.2.3 Einstellbare Schutzeinrichtungen, die den Zugang begrenzen

Rechtstext der Maschinenrichtlinie

1.4.2.3 Einstellbare Schutzeinrichtungen, die die Zugänglichkeit begrenzen
Einstellbare Schutzeinrichtungen, die die Zugänglichkeit zu den für die Arbeit unbedingt erforderlichen beweglichen Teilen begrenzen, müssen
— je nach Art der Arbeit manuell oder automatisch einstellbar sein,
— sich ohne Werkzeug leicht einstellen lassen.

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Rechtstext der Maschinenverordnung

1.4.2.3 Einstellbare Schutzeinrichtungen zur Begrenzung der Zugänglichkeit
Einstellbare Schutzeinrichtungen, die die Zugänglichkeit zu den beweglichen Teilen, die für die Arbeit unbedingt erforderlich sind, begrenzen, müssen
a) je nach Art der Arbeit manuell oder automatisch einstellbar sein und
b) sich leicht ohne Werkzeuge einstellen lassen

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