Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung
1.6.4 Bedienereingriffe
Rechtstext der Maschinenrichtlinie
1.6.4 Eingriffe des Bedieners
Eine Maschine muss so konstruiert, gefertigt und ausgerüstet sein, dass die Notwendigkeit für den Bediener, einzugreifen, auf ein Minimum beschränkt wird.
Wenn Eingriffe des Bedieners nicht vermieden werden können, müssen sie einfach und sicher durchgeführt werden können.
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Rechtstext der Maschinenverordnung
1.6.4 Eingriffe des Bedieners
Die Maschine oder das dazugehörige Produkt muss so konstruiert, gefertigt und ausgerüstet sein, dass der Bedarf an Eingriffen durch den Bediener begrenzt wird. Wenn Eingriffe des Bedieners nicht vermieden werden können, müssen sie einfach und sicher durchgeführt werden können.
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