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Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung

1.5.8 Lärm

Rechtstext der Maschinenrichtlinie

1.5.8 Lärm
Eine Maschine muss so konstruiert und gefertigt sein, dass die durch Emission von luftgetragenem Lärm bedingten Risiken unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der Verfügbarkeit von Einrichtungen zur Lärmminderung auf das niedrigstmögliche Niveau reduziert werden,
insbesondere an der Quelle.
Das Lärmemissionsniveau kann anhand vergleichbarer Emissionsdaten ähnlicher Maschinen bewertet werden.

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Rechtstext der Maschinenverordnung

1.5.8 Lärm
Eine Maschine muss so konstruiert und hergestellt sein, dass die durch die Emission von luftübertragenem Lärm verursachten Risiken unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der Verfügbarkeit von Einrichtungen zur Lärmminderung, insbesondere an der Quelle, auf das niedrigstmögliche Niveau reduziert werden.
Das Lärmemissionsniveau kann anhand vergleichbarer Emissionsdaten für ähnliche Maschinen bewertet werden.

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