Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung
1.2.4.4 Montage von Maschinen
Rechtstext der Maschinenrichtlinie
1.2.4.4 Montage von Maschinen
Maschinen oder Maschinenteile, die dafür ausgelegt sind, zusammenzuarbeiten, müssen so konstruiert und gefertigt sein, dass Stoppvorrichtungen, einschließlich Not-Halt-Befehlsgeräten, nicht nur die Maschine selbst anhalten können, sondern
auch alle angeschlossenen Ausrüstungen, wenn deren weiterer Betrieb gefährlich sein kann.
Erfahren Sie mehr
Rechtstext der Maschinenverordnung
1.2.4.4 Verbundmaschinen oder zugehörige Produkte
Maschinen oder zugehörige Produkte oder Teile einer Maschine oder eines zugehörigen Produkts, die für den gemeinsamen Betrieb ausgelegt sind, müssen so konstruiert und gefertigt sein, dass Stoppvorrichtungen, einschließlich Not-Halt-Einrichtungen, nicht nur die Maschine selbst oder das zugehörige Produkt anhalten können, sondern auch alle angeschlossenen Ausrüstungen, wenn deren weiterer Betrieb gefährlich sein kann.
Erfahren Sie mehr
Har du några frågor? Kontakta oss