Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung
1.7.1.1 Informationen und Informationsvorrichtungen
Rechtstext der Maschinenrichtlinie
1.7.1.1 Informationen und Informationsvorrichtungen
Die für die Steuerung einer Maschine erforderlichen Informationen müssen eindeutig und leicht verständlich sein. Sie dürfen nicht so umfangreich sein, dass sie den Bediener überlasten.
Bildschirme oder andere interaktive Kommunikationsmittel zwischen dem Bediener und der Maschine müssen leicht verständlich und benutzerfreundlich sein.
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Rechtstext der Maschinenverordnung
1.7.1.1 Informationen und Informationsmittel
Die zur Steuerung von Maschinen oder einem dazugehörigen Produkt erforderlichen Informationen müssen eindeutig und leicht verständlich sein.
Sie dürfen nicht so umfangreich sein, dass sie den Bediener überlasten.
Bildschirme oder andere interaktive Kommunikationsmittel zwischen dem Bediener und der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt müssen leicht verständlich und benutzerfreundlich sein.
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