Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung
1.3.5 Risiken bei kombinierten Maschinen
Rechtstext der Maschinenrichtlinie
1.3.5 Risiken bei kombinierten Maschinen
Wenn die Maschine dazu bestimmt ist, mehrere verschiedene Arbeitsgänge auszuführen, und das Werkstück zwischen den einzelnen Arbeitsgängen manuell entfernt wird (kombinierte Maschine), muss sie so konstruiert und gefertigt sein, dass die einzelnen Teile unabhängig voneinander verwendet werden können, ohne dass die übrigen Teile eine Gefährdung für exponierte Personen darstellen.
Daher muss es möglich sein, gegebenenfalls ungeschützte Teile jeweils getrennt zu starten und zu stoppen
Erfahren Sie mehr
Rechtstext der Maschinenverordnung
1.3.5 Risiken einer kombinierten Maschine oder eines verwandten Produkts
Wenn die Maschine oder das verwandte Produkt dazu bestimmt ist, mehrere unterschiedliche Arbeitsgänge auszuführen und das Werkstück zwischen den einzelnen Arbeitsgängen manuell entfernt wird (eine kombinierte Maschine oder ein verwandtes Produkt), muss sie so entworfen und gebaut sein, dass die einzelnen Teile getrennt verwendet werden können, ohne dass die übrigen Teile eine Gefahr für exponierte Personen darstellen.
Es muss daher möglich sein, etwaige ungeschützte Teile jeweils separat zu starten und zu stoppen.
Erfahren Sie mehr
Har du några frågor? Kontakta oss