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Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung

1.1.3 Materialien und Produkte

Änderungen

Der Anforderungsgrad und die Bedeutung bleiben unverändert

Rechtstext der Maschinenrichtlinie

1.1.3 Materialien und Produkte

Die Materialien, die zur Herstellung einer Maschine verwendet werden, oder die Produkte, die bei der Verwendung einer Maschine verwendet oder erzeugt werden, dürfen keine Risiken für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen mit sich bringen. Insbesondere, wenn Flüssigkeiten oder Gase verwendet werden, ist die Maschine so zu konstruieren und herzustellen, dass Risiken im Zusammenhang mit dem Befüllen, der Verwendung, dem Sammeln oder dem Entleeren vermieden werden.

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Rechtstext der Maschinenverordnung

1.1.3 Materialien und Produkte

Die Materialien, die zur Herstellung von Maschinen oder zugehörigen Produkten verwendet werden, oder Produkte, die bei der Verwendung einer Maschine oder eines zugehörigen Produkts verwendet oder erzeugt werden, dürfen keine Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Personen verursachen. Insbesondere wenn Flüssigkeiten oder Gase verwendet werden, müssen Maschinen oder zugehörige Produkte so konstruiert und gebaut werden, dass Risiken im Zusammenhang mit Befüllung, Verwendung, Sammlung oder Entleerung verhindert werden.

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