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Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung

1.6.3 Trennung von Energiequellen

Rechtstext der Maschinenrichtlinie

1.6.3 Trennen von Energiequellen
Eine Maschine muss mit Einrichtungen zum Trennen aller Energiequellen ausgestattet sein. Diese Trenneinrichtungen müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Sie müssen verriegelbar sein, wenn ein Wiedereinschalten eine Gefahr für Personen mit sich bringen kann.
Die Trenneinrichtung muss auch verriegelbar sein, wenn ein Bediener nicht in der Lage ist, von einem der ihm zugänglichen Orte aus zu kontrollieren, ob die Energiezufuhr getrennt ist.
Bei einer Maschine, die an ein Stromnetz angeschlossen werden kann, genügt es, den Stecker ziehen zu können, sofern der Bediener von einem der ihm zugänglichen Orte aus überprüfen kann, dass der Stecker
gezogen ist.
Wenn die Energiezufuhr getrennt ist, muss es möglich sein, alle in den Schaltkreisen der Maschine verbleibenden oder angesammelten Energien auf normale Weise ohne Risiko für Personen abzubauen.
Von der Anforderung in den vorstehenden Absätzen ausgenommen sind bestimmte Schaltkreise, die an ihren Energiequellen angeschlossen bleiben können, z. B. um Teile in Position zu halten, Informationen zu schützen, Innenräume zu beleuchten usw. In diesen Fällen sind besondere Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit des Bedieners zu gewährleisten.

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Rechtstext der Maschinenverordnung

1.6.3 Trennung von Energiequellen
Maschinen oder verwandte Produkte müssen mit Einrichtungen zum Trennen aller Energiequellen ausgestattet sein.
Diese Trenneinrichtungen müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Sie müssen verriegelbar sein, wenn eine Wiedereinschaltung Personen gefährden kann. Die Trenneinrichtung muss auch dann verriegelbar sein, wenn ein Bediener nicht die Möglichkeit hat zu überprüfen, ob die Energie von einem der Zugangsorte, zu denen er/sie Zutritt hat, getrennt ist.
Bei Maschinen oder verwandten Produkten, die an ein Stromnetz angeschlossen werden können, genügt es, den Netzstecker zu ziehen, sofern der Bediener von einem der Orte, zu denen er/sie Zutritt hat, überprüfen kann, dass der Netzstecker gezogen ist.
Wenn die Energie getrennt ist, muss es möglich sein, die in den Stromkreisen der Maschine oder des verwandten Produkts verbleibende oder angesammelte Energie auf normalem Wege gefahrlos abzubauen.
Von der Anforderung in den vorstehenden Absätzen ausgenommen sind bestimmte Stromkreise, die an ihren Energiequellen angeschlossen bleiben dürfen, z. B. um Teile in Position zu halten, Informationen zu schützen, Innenräume zu beleuchten usw. In diesen Fällen sind besondere Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit des Bedieners zu gewährleisten.

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