Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung
1.6.1 Wartung von Maschinen
Rechtstext der Maschinenrichtlinie
1.6.1 Instandhaltung von Maschinen
Einrichtungs- und Instandhaltungsstellen müssen außerhalb der Gefahrenbereiche angeordnet sein. Es muss möglich sein, Einstellungen vorzunehmen, die Maschine instand zu halten, zu reparieren, zu reinigen und Servicearbeiten durchzuführen, wenn die Maschine stillsteht.
Wenn eine oder mehrere der vorstehenden Anforderungen aus technischen Gründen nicht erfüllt werden können, sind Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass diese Arbeiten sicher durchgeführt werden können (siehe Abschnitt 1.2.5).
An automatisierten Maschinen und, soweit erforderlich, an anderen Maschinen müssen Anschlusspunkte für Diagnose- und Fehlersuchgeräte vorhanden sein.
Häufig auszutauschende automatisierte Maschinenteile müssen leicht und sicher entfernt und ersetzt werden können. Die Zugänglichkeit zu den Teilen muss so beschaffen sein, dass diese Arbeiten mit den erforderlichen technischen Hilfsmitteln und nach einem vorgeschriebenen Arbeitsverfahren ausgeführt werden können.
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Rechtstext der Maschinenverordnung
1.6.1 Instandhaltung von Maschinen oder zugehörigen Produkten
Einrichtungs- und Instandhaltungsstellen müssen außerhalb der Gefahrenbereiche angeordnet sein. Es muss möglich sein, Einstellungen, Instandhaltung, Reparaturen, Reinigung und Service durchzuführen, wenn die Maschine oder das zugehörige Produkt stillgesetzt ist.
Wenn eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen aus technischen Gründen nicht erfüllt werden können, sind Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass diese Arbeitsvorgänge sicher ausgeführt werden können (siehe Abschnitt 1.2.5).
An automatisierten Maschinen und, soweit erforderlich, an anderen Maschinen oder zugehörigen Produkten müssen Anschlusspunkte für diagnostische Fehlerbehebungsgeräte vorhanden sein.
Teile automatisierter Maschinen oder zugehöriger Produkte, die häufig ausgetauscht werden müssen, müssen sich leicht und sicher entfernen und austauschen lassen. Die Zugänglichkeit zu den Teilen muss so gestaltet sein, dass diese Aufgaben unter Verwendung der erforderlichen technischen Hilfsmittel und gemäß einem vorgeschriebenen Arbeitsverfahren durchgeführt werden können.
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