Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung
1.3.8 Auswahl von Schutzmaßnahmen gegen Risiken, die durch bewegliche Teile verursacht werden
Rechtstext der Maschinenrichtlinie
1.3.8 Auswahl einer Schutzmaßnahme gegen Risiken, die durch bewegliche Teile verursacht werden
Schutz oder Schutzeinrichtungen, die zum Schutz gegen die Gefahrenquellen vorgesehen sind, die durch bewegliche Teile verursacht werden können, sind unter Berücksichtigung der Art des Risikos auszuwählen. Die folgenden Richtlinien sind als Hilfe bei der Auswahl anzuwenden.
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Rechtstext der Maschinenverordnung
1.3.8 Auswahl einer Schutzmaßnahme gegen von beweglichen Teilen verursachte Risiken
Schutzvorrichtungen oder Schutzeinrichtungen, die zum Schutz gegen die Gefahrenquellen ausgelegt sind, die durch bewegliche Teile verursacht werden können, sind unter Berücksichtigung der Art des Risikos auszuwählen. Die folgenden Leitlinien (siehe 1.3.8.1-1.3.8.2) sind als Hilfe bei der Auswahl anzuwenden..
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