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Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung

1.3.7 Risiken im Zusammenhang mit beweglichen Teilen

Änderungen

Das Anforderungsniveau wird um Anforderungen im Zusammenhang mit der Mensch-Maschine-Interaktion erweitert.

- Neue Anforderung: „Die Vermeidung des Risikos eines Kontakts, der zu gefährlichen Situationen führt, sowie der psychischen Belastung, die durch die Interaktion mit Maschinen verursacht werden kann, ist anzupassen“

- Neue Anforderung: „a) Koexistenz von Mensch und Maschine in einem gemeinsamen Bereich ohne direkte Zusammenarbeit“

- Neue Anforderung: „b) Interaktion zwischen Mensch und Maschine.“

Vorschlag für Maßnahmen

- Identifizieren Sie, ob die Maschine Folgendes beinhaltet:
- Koeexistenz zwischen Mensch und Maschine (gemeinsamer Raum)
- direkte Interaktion zwischen Mensch und Maschine

- Aktualisieren Sie die Risikobeurteilung, sodass Folgendes berücksichtigt wird:
- Risiken bei Anwesenheit von Personen im Arbeitsbereich der Maschine
- Risiken bei Interaktion (z. B. Zusammenarbeit, manuelle Einwirkung, Steuerung)

- Stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Kontakt an die aktuelle Verwendung angepasst werden:
- Trennung (Schutz, Abstand)
- Überwachung (z. B. Sensoren, Scanner)
- Geschwindigkeits- und Kraftbegrenzung

- Bewerten und berücksichtigen Sie psychologische Faktoren, die die Sicherheit beeinträchtigen können:
- unvorhersehbare Bewegungen
- schwer verständliches Verhalten
- fehlendes Feedback an den Bediener

- Stellen Sie sicher, dass das Verhalten der Maschine für den Bediener vorhersehbar ist:
- klare Bewegungsmuster
- Signalisierung vor Bewegungsbeginn
- visuelle oder akustische Indikatoren

- Bei Interaktion:
- verifizieren, dass die Maschine bei menschlicher Anwesenheit sicher und erwartungsgemäß reagiert
- sicherstellen, dass die Risikominderung nicht ausschließlich auf dem Verhalten des Bedieners beruht

- Aktualisieren Sie die Betriebsanleitung mit:
- Beschreibung, wie Mensch und Maschine sicher koexistieren/interagieren sollen
- etwaige Nutzungsbeschränkungen

Rechtstext der Maschinenrichtlinie

1.3.7 Risiken im Zusammenhang mit beweglichen Teilen
Die beweglichen Teile einer Maschine sind so zu gestalten und herzustellen, dass das Risiko einer Kontaktaufnahme, die zu Unfällen führen kann, verhindert wird oder, wenn weiterhin Risiken bestehen, mit Schutzeinrichtungen oder Schutzvorrichtungen versehen sind.
Alle erforderlichen Maßnahmen sind zu treffen, um eine unbeabsichtigte Blockierung von beweglichen Teilen, die an der Arbeit beteiligt sind, zu verhindern.
Besteht trotz der zur Verhinderung einer solchen Blockierung getroffenen Maßnahmen die Gefahr einer Blockierung, hat der Hersteller gegebenenfalls die erforderlichen besonderen Schutzeinrichtungen und Werkzeuge bereitzustellen, damit die Blockierung sicher beseitigt werden kann.
Die Betriebsanleitung und, wenn möglich, ein Schild an der Maschine müssen die besonderen Schutzeinrichtungen und deren Verwendung angeben.

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Rechtstext der Maschinenverordnung

1.3.7 Risiken im Zusammenhang mit beweglichen Teilen
Die beweglichen Teile einer Maschine oder eines zugehörigen Produkts müssen so konstruiert und gefertigt sein, dass das Risiko eines Kontakts, der zu Unfällen führen kann, verhindert wird oder, falls Risiken dennoch bestehen, dass sie mit Schutzeinrichtungen oder Schutzvorrichtungen versehen sind.
Alle erforderlichen Maßnahmen sind zu ergreifen, um eine unbeabsichtigte Blockierung beweglicher Teile zu verhindern. Besteht trotz der zur Vorbeugung getroffenen Maßnahmen die Gefahr einer Blockierung, so hat der Hersteller gegebenenfalls die erforderlichen speziellen Schutzeinrichtungen und Werkzeuge bereitzustellen, um ein sicheres Lösen der Blockierung zu ermöglichen.
Die Betriebsanleitung und, soweit möglich, ein Schild an der Maschine oder dem zugehörigen Produkt müssen die speziellen Schutzeinrichtungen und deren Verwendung angeben.
Die Verhütung des Risikos eines Kontakts, der zu gefährlichen Situationen und zu der psychischen Belastung führen kann, die durch die Interaktion mit Maschinen verursacht werden kann, ist anzupassen an
a) Koexistenz von Mensch und Maschine in einem gemeinsamen Raum ohne direkte Zusammenarbeit und
b) Interaktion zwischen Mensch und Maschine.

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