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Vergleich der rechtlichen Anforderungen: Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung

1.3.2 Risiko eines Bruchs während des Betriebs

Rechtstext der Maschinenrichtlinie

1.3.2 Bruchrisiko während des Betriebs
Die verschiedenen Teile einer Maschine und ihre Verbindungen müssen den Belastungen standhalten, denen sie bei ihrer Verwendung ausgesetzt sind.
Die Festigkeit der verwendeten Werkstoffe muss unter Berücksichtigung der Bedingungen an dem Ort, an dem sie verwendet werden, und entsprechend den vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten vorgesehenen Einsatzbedingungen ausreichend sein, insbesondere in Bezug auf Ermüdung, Alterung, Korrosion und Verschleiß.
In der Betriebsanleitung ist anzugeben, welche Art von Instandhaltung und Überprüfung aus Sicherheitsgründen erforderlich ist und in welchen Zeitabständen diese durchzuführen ist. Gegebenenfalls ist anzugeben, welche Teile verschleißanfällig sind und nach welchen Kriterien ihr Austausch zu erfolgen hat.
Wenn trotz der getroffenen Maßnahmen eine Bruch- oder Zerfallsgefahr verbleibt, müssen die betreffenden Teile so angeordnet, positioniert und/oder geschützt sein, dass Bruchstücke nicht umhergeschleudert werden und Gefährdungssituationen verhindert werden.
Sowohl starre als auch flexible Rohre, die Flüssigkeiten oder Gase führen, insbesondere unter hohem Druck, müssen den vorhersehbaren inneren und äußeren Belastungen standhalten. Sie müssen ordnungsgemäß befestigt und/oder geschützt sein, damit etwaige Brüche keine Risiken verursachen.
Wenn das zu bearbeitende Material dem Werkzeug automatisch zugeführt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, um Risiken für Personen zu vermeiden:
— Wenn das Werkstück mit dem Werkzeug in Berührung kommt, muss dieses die normalen Betriebsbedingungen erreicht haben.
— Beim Anlaufen und/oder Stillsetzen des Werkzeugs (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) müssen der Vorschub und die Werkzeugbewegung aufeinander abgestimmt sein.

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Rechtstext der Maschinenverordnung

1.3.2 Bruchgefahr im Betrieb
Die verschiedenen Teile von Maschinen oder dazugehörigen Produkten und ihre Verbindungen müssen den Belastungen standhalten, denen sie bei ihrer Verwendung ausgesetzt sind.
Die Dauerhaftigkeit der verwendeten Werkstoffe muss unter Berücksichtigung der vom Hersteller vorgesehenen Einsatzbedingungen am Arbeitsplatz ausreichend sein, insbesondere hinsichtlich Ermüdung, Alterung, Korrosion und Verschleiß.
In der Betriebsanleitung ist anzugeben, welche Art von Wartung und Prüfung aus Sicherheitsgründen erforderlich ist und in welchen Abständen diese durchzuführen sind. Gegebenenfalls ist anzugeben, welche Teile verschleißanfällig sind und nach welchen Kriterien sie auszutauschen sind.
Wenn trotz der getroffenen Maßnahmen weiterhin Bruch- oder Zerfallsgefahr besteht, müssen die betreffenden Teile so montiert, angeordnet oder geschützt sein, dass Bruchstücke nicht umhergeschleudert werden und gefährliche Situationen verhindert werden.
Sowohl starre als auch flexible Leitungen, die Flüssigkeiten oder Gase führen, insbesondere unter hohem Druck, müssen den vorgesehenen inneren und äußeren Belastungen standhalten. Sie müssen ordnungsgemäß befestigt oder geschützt sein, damit etwaige Brüche keine Risiken verursachen.
Wenn das zu bearbeitende Material dem Werkzeug automatisch zugeführt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit Risiken für Personen vermieden werden können:
a) Wenn das Werkstück mit dem Werkzeug in Berührung kommt, muss dieses normale Betriebsbedingungen erreicht haben.
b) Beim Anlaufen und/oder Stillsetzen des Werkzeugs (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) müssen die Zuführbewegung und die Werkzeugbewegung aufeinander abgestimmt sein.

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